Du möchtest als Fitnesstrainer in der Schweiz arbeiten, weil das dortige Lohnniveau deutlich höher ausfällt als in Deutschland. Bist dir aber nicht sicher ob es Probleme mit der Anerkennung deiner Ausbildung oder Schwierigkeiten bei Versicherung und Steuer gibt. Diese Fragen werden hier beantwortet.

Gibt es Unterschiede bei der Aus- und Weiterbildung als Fitnesstrainer?

Als Grundlage für die Arbeit als Fitnesstrainer wird wie in Deutschland auch, die Fitnesstrainer B-Lizenz vorausgesetzt. Aufbauend zu dieser wird in der Schweiz äquivalent zu Deutschland eine A-Lizenz als höchster Lizenzabschluss, sowie eine Personaltrainer Ausbildung angeboten.

Genauso wie es in Deutschland Fortbildungsmöglichkeiten zu spezialisierten Trainern wie z.B. Faszien-, Pilatestrainer gibt, bieten die Eidgenossen im Endeffekt dieselben Weiterbildungsmöglichkeiten an.

Lediglich in der weiteren Qualifikation gibt es in der Schweiz eine Ausbildung zum Fitness Instruktor mit eidgenössischem Fachausweis, welcher zusätzlich zur theoretischen Ausbildung auch eine Praxiserfahrung erfordert.

Die Preise für die verschiedenen Ausbildungen sind in der Schweiz allerdings höher, geschuldet durch das durchschnittlich höhere Gehalt. Es lohnt sich also die Fitnesstrainer Ausbildung in Deutschland zu absolvieren.

Wie ist die Steuersituation in der Schweiz?

Eine wichtige Frage, die du dir als Grenzgänger stellen musst, wenn du in der Schweiz arbeitest aber in Deutschland wohnst, befasst sich mit den zu zahlenden Steuern.

Als ersten Schritt, wenn du in der Schweiz arbeitest musst du ein Schweizer Konto anlegen, auf das dein Lohn überwiesen wird und eine sogenannte Grenzgängerbewilligung (Ausweis G) beantragen.

Anschließend lässt sich die steuerrechtliche Situation so zusammenfassen:

Du wirst in der Schweiz bis zu 4,5% des Bruttolohns als Quellsteuern abgeben müssen, welche aufgrund des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens dann mit der deutschen Einkommensteuer abgeglichen wird.

Wie versichere ich mich richtig als Grenzgänger?

Grundsätzlich bist du in dem Land krankenversichert in dem du erwerbstätig bist. Also in der Schweiz arbeitend und in Deutschland wohnend, fällst du unter die EU/EFTA-Grenzgänger Regelung. Dabei hast du das Optionsrecht dich von der Schweizer Versicherungspflicht befreien zu lassen, sofern du im Wohnstaat versichert bist.

Eine private Krankenversicherung in Deutschland ist genauso möglich, diese kommt mit ihren gewohnten Vor- und Nachteilen. Allerdings musst du bei der Wahl des Tarifs darauf achten, dass die Leistungen mindestens den schweizerischen Grundleistungen nach KVG entsprechen, damit du dich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen kannst.

Fazit

Wie du siehst, kann sich der Weg in die Schweiz durchaus lohnen. So gibt es kaum bis gar keine Probleme in der Anerkennung deiner Ausbildung.

Probleme oder Schwierigkeiten treten erst bei Themen wie dem Steuerrecht auf. Zwar erlässt das Doppelbesteuerungsabkommen dir doppelte Zahlungen im In- und Ausland, jedoch sind Gepflogenheiten wie die Vorauszahlung der Quartalssteuern eher befremdlich.

Beim Thema der Krankenversicherung gibt es mehrere Möglichkeiten sich für das richtige Modell zu entscheiden. Dabei liegt der Nachteil in der Aufgabe der Informationsbeschaffung und der Vorteil darin die Vorteile beider Länder für sich nutzen zu können.

Abschließend lässt sich sagen, dass der Arbeitswechsel in die Schweiz als Fitnesstrainer auf jeden Fall möglich ist. Wie in jeder anderen Branche ist das höhere Gehalt aber auch mit einem Mehraufwand verbunden.

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