Das Tätigkeitsfeld des Ernährungsberaters umfasst insbesondere die didaktische und erzieherische Vermittlung von Fachwissen der Ernährungswissenschaften. Deine Tätigkeit als Ernährungscoach wird daher den freien Berufen zugeordnet (§ 18 Abs.1 Einkommenssteuergesetz). Trotzdem solltest du vorab die Bestätigung sowohl beim zuständigen Finanzamt als auch beim Gewerbeamt einholen, da die Entscheidung von diversen, individuellen Faktoren beeinflusst werden kann. Erfahre im Folgendem, worauf es in der Selbstständigkeit ankommt.
Vorab: Nur die individuell beratende Tätigkeit wird den freien Berufen zugeordnet. Bietest du neben den Beratungsleistungen weitere Dienstleistungen, wie beispielsweise Kochkurse für Gruppen oder ein Verkauf von Nahrungsergänzungsmittel angeboten, an, musst du hierfür zusätzlich ein Gewerbe angemelden. Zur Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit füllst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt aus. Dieser gilt dann als Anmeldung der Tätigkeit.
Als selbständigem Ernährungsberater werden dir zudem einige Pflichten auferlegt. Diese sind:
Freiberufler haben die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung zu nutzen, wenn ihr Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 25.000 € betragen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigen wird (Stand 2025).
Als Kleinunternehmer wird auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen, im Gegenzug besteht jedoch auch kein Anspruch auf Vorsteuerabzug.
Ein wesentlicher Vorteil der Kleinunternehmerregelung liegt darin, dass niedrigere Preise kalkuliert werden können, da keine 19% Umsatzsteuer auf die Endpreise aufgeschlagen werden müssen. Sollte der Umsatz im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 € überschreiten, endet die Kleinunternehmerregelung mit Ablauf des Jahres und es besteht ab dem Folgejahr Umsatzsteuerpflicht.
Es gibt keine pauschalen Empfehlungen für die Höhe des Honorars oder eine Gebührenordnung, da eine Ernährungsberatung nicht unter die Heilmittelverordnung fällt.
Das durchschnittliche Honorar eines Ernährungsberaters liegt in der Branche üblicherweise bei einem Stundenlohn zwischen 60 € und 80 €. Dieses Durchschnittsgehalt dient der Orientierung. Auf jeden Fall sollte dein Honorar kostendeckend sein und einen Gewinnzuschlag enthalten. Nicht vergütete Leerzeiten müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
Typische Kosten für einen Ernährungsberater, die du in der Kalkulation deines Bruttogehalts kalkulieren musst, sind zum Beispiel:
Ein anderer Ansatz ist, das Leistungsspektrum in einzelne Module/Dienstleistungen aufzuschlüsseln. Dann kann, je nach in Anspruch genommener Dienstleistung, das Honorar variieren.
Mögliche Beispielkosten für einzeln aufgeschlüsselte Dienstleistungen:
Deine Kunden solltest du vorher über die einzelnen Kosten informieren und diese in einem Beratungsvertrag akzeptieren lassen. Werden auch andere Dienstleistungen als die Einzelberatung angeboten, musst du auch hierfür verschiedene Preismodelle entwerfen.