Kann ein Ernährungsberater sich selbstständig machen?
Die Pflichten als freiberuflicher Ernährungsberater
Absolut! Aber eines vorab: Solltest du neben deinen Kundenberatungen zusätzlich beispielsweise Kochkurse anbieten, wird deine Arbeit als Ernährungsberater nicht den freien Berufen zugeordnet. Wenn du also neben deinen regulären Beratungen zusätzliche Angebote anbieten möchtest, musst du dafür ein Gewerbe anmelden, um freiberuflich arbeiten zu können. Bei der Anmeldung wirst du diverse Fragen bei deinem Finanzamt beantworten müssen.
Als selbständigem Ernährungsberater hast du gewisse Pflichten. Wir haben sie dir übersichtlich aufgezählt:
- Die Einkommenssteuer abführen
- Umsatzsteuerpflicht (gilt nicht für Kleinunternehmer)
- Krankenversicherungspflicht
- Rentenversicherungspflicht (ist umstritten)
- Bilanzierungspflicht ist ausgeschlossen
- Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
- Mitgliedschaft in einer Handelskammer ist nicht verpflichtend.
Selbstständiger Ernährungsberater: Kleinunternehmer
Als Freiberufler kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen, solange deine Jahresumsätze von 17.500 € nicht übertreten werden. Im Folgejahr sollten deine Umsätze unter 50.000 € sein.
Wenn du Kleinunternehmer bist, hast du den großen Vorteil, dass du auf deiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen musst, du kannst diese dann aber natürlich beim Finanzamt auch nicht geltend machen. Die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ermöglicht es dir zudem, deine Preise günstiger zu gestalten, da du die Umsatzsteuer in deiner Preiskalkulation nicht berücksichtigen musst. Die Umsatzsteuer kann aber, im Falle einer Überschreitung der 17.500€, nachträglich abgeführt werden müssen.
So gestaltest du dein Honorar als selbstständiger Ernährungsberater
Der Stundenlohn eines Ernährungsberaters liegt üblicherweise zwischen 40 € und 60 €. Diese Pauschalisierung gilt aber nur zur Orientierung, denn dein finaler Stundenlohn hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab.
Im Folgendem haben wir dir übliche Ausgaben eines Ernährungsberaters aufgelistet, die du in der Berechnung deines Bruttogehalts miteinbeziehen solltest:
- Steuern und Versicherungen
- Rentenversicherungsbeiträge
- Präsentationsmappen für Kunden
- Mögliche Lizenzgebühren für Arbeitssoftware
- Raummiete
- Fahrtkosten
Beispielkosten für einzelne Dienstleistungen
Zuallererst ist es wichtig, dass du deine Kunden über die Preise informierst. In einem Beratungsgespräch mit deinen Kunden kannst du dein Leistungsangebot vorstellen. Dort kannst du deine Dienstleistungen mit ihren jeweiligen Preisen veranschaulichen. Das könnte etwa so aussehen:
Stundenpreis:
- Beratungsgespräch: 45 € pro Stunde
Zusatzangebote:
- Anamnese: +15 €
- Einkaufstraining: +55 €
- Ernährungspläne: +10 €
Weitere Dienstleistungen:
- Folgegespräche (1h): 60 €
- Kochkurs (2 h): 85 €
Wieder gilt zu erwähnen, dass diese Preismodelle nur zur Veranschaulichung dienen. Als Selbstständiger musst du deine Preise unter Berücksichtigung deiner Ein- und Ausgaben selbst ermitteln.