Als Ernährungsberater selbstständig werden

Das Tätigkeitsfeld des Ernährungsberaters umfasst insbesondere die didaktische und erzieherische Vermittlung von Fachwissen der Ernährungswissenschaften. Deine Tätigkeit als Ernährungscoach wird daher den freien Berufen zugeordnet (§ 18 Abs.1 Einkommenssteuergesetz). Trotzdem solltest du vorab die Bestätigung sowohl beim zuständigen Finanzamt als auch beim Gewerbeamt einholen, da die Entscheidung von diversen, individuellen Faktoren beeinflusst werden kann. Erfahre im Folgendem, worauf es in der Selbstständigkeit ankommt.

Die Pflichten als freiberuflicher Ernährungsberater

Vorab: Nur die individuell beratende Tätigkeit wird den freien Berufen zugeordnet. Bietest du neben den Beratungsleistungen weitere Dienstleistungen, wie beispielsweise Kochkurse für Gruppen oder ein Verkauf von Nahrungsergänzungsmittel angeboten, an, musst du hierfür zusätzlich ein Gewerbe angemelden. Zur Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit füllst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt aus. Dieser gilt dann als Anmeldung der Tätigkeit.

Als selbständigem Ernährungsberater werden dir zudem einige Pflichten auferlegt. Diese sind:

  • Abführung der Einkommenssteuer (Rücklagen bilden!)
  • in der Regel Umsatzsteuerpflicht (Kleinunternehmer ausgeschlossen)
  • krankenversicherungspflichtig (freiwillig gesetzlich oder privat)
  • Rentenversicherungspflicht umstritten (vgl. BSG Urteil vom 23.04.2015 – B5RE23/14R)
  • keine Bilanzierungspflicht, jedoch Pflicht zur Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
  • nicht gewerbesteuerpflichtig, keine verpflichtende Mitgliedschaft in einer Handelskammer

Selbstständiger Ernährungsberater: Kleinunternehmer

Als Freiberufler kannst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, solange deine Jahresumsätze von 17.500 € nicht überschritten werden. Im Folgejahr sollten diese unter 50.000 € bleiben (Stand 2016).

Wenn du Kleinunternehmer bist, erhebst du selbst bei einer Rechnungsstellung keine Umsatzsteuer, kannst aber dafür auch keine Umsatzsteuer geltend machen. Die Kleinunternehmerregelung bietet dir den Vorteil, dass du günstigere Preise anbieten kannst, da du bei den Endpreisen keine 19 % Umsatzsteuer aufschlagen musst. Übersteigen die Umsätze im laufenden Jahr bei in Anspruch genommener Kleinunternehmerregelung die 17.500 €, dann musst du die Umsatzsteuer nachträglich abführen.

Verdienstmöglichkeiten: Honorargestaltung als selbständiger Ernährungsberater

Es gibt keine pauschalen Empfehlungen für die Höhe des Honorars oder eine Gebührenordnung, da eine Ernährungsberatung nicht unter die Heilmittelverordnung fällt.

Das durchschnittliche Honorar eines Ernährungsberaters liegt in der Branche üblicherweise bei einem Stundenlohn zwischen 45 € und 60 €. Dieses Durchschnittsgehalt dient der Orientierung. Auf jeden Fall sollte dein Honorar kostendeckend sein und einen Gewinnzuschlag enthalten. Nicht vergütete Leerzeiten müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

Typische Kosten für einen Ernährungsberater, die du in der Kalkulation deines Bruttogehalts kalkulieren musst, sind zum Beispiel:

  • Präsentationsmappen für Kunden
  • eventuell Lizenzgebühren für professionelle Software
  • Raummiete und Fahrtkosten
  • Steuern, Versicherungen und Rentenversicherungsbeiträge

Ein anderer Ansatz ist, das Leistungsspektrum in einzelne Module/Dienstleistungen aufzuschlüsseln. Dann kann, je nach in Anspruch genommener Dienstleistung, das Honorar variieren.

Mögliche Beispielkosten für einzeln aufgeschlüsselte Dienstleistungen:

  • Beratungsgespräch ohne Anamnese: 45 €/Stunde
  • Vollständige Anamnese: +15 €
  • Ernährungspläne und weitere Unterlagen: +15 €
  • Einmaliges Einkaufstraining: +45 €
  • Folgegespräche: je 60 €/Stunde
  • Kochkurs einzeln (2h): 80 € + Wareneinsatz

Deine Kunden solltest du vorher über die einzelnen Kosten informieren und diese in einem Beratungsvertrag akzeptieren lassen. Werden auch andere Dienstleistungen als die Einzelberatung angeboten, musst du auch hierfür verschiedene Preismodelle entwerfen.

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