Um das Gehalt eines Ernährungsberaters ermitteln zu können, muss man zwischen einem festangestellten und einem selbständigen Ernährungsberater unterscheiden. Durchschnittlich kannst du aber mit 2.275 € rechnen. Dennoch lässt sich das Gehalt nicht so einfach pauschalisieren. Ebenso zu berücksichtigen sind die regionalen Unterschiede und die Unterschiede in der Firmengröße.

Das Gehalt eines Ernährungsberaters

Das Gefälle beim Einstiegsgehalt und beim Verdienst eines Ernährungsberater ist zwischen Ost und West relativ groß (Durchschnittsgehalt: 2.496 € West, 1.735 € Ost). So kommt es also auch auf das jeweilige Bundesland an, in welchem du deine Beratungen anbietest. Große Unterschiede bringt auch die eigene Qualifikation des Ernährungsberaters mit sich: Ein studierter Ernährungswissenschaftler kann unter Umständen ein höheres Gehalt erwarten als eine Person, die vorher nicht studiert hat. Dein Einkommen kann sich also erhöhen, wenn du dich bereits vor deiner Ausbildung in Bereichen der Ernährungswissenschaften spezialisieren kannst. Gerade im Angestelltenverhältnis spielen auch die Größe und Branche deines Arbeitgebers eine zentrale Rolle. Finanziell macht es einen großen Unterschied, ob du in der Nahrungsmittelindustrie, in einem Reha-Zentrum oder in einem Fitnessstudio angestellt bist.

Eine Beispielrechnung zum Stundensatz eines Ernährungsberaters

Viele Ernährungsberater wollen selbständig arbeiten. Nun versuchen wir den ungefähren Stundensatz eines selbständigen Ernährungsberaters zu ermitteln, mithilfe einer kleinen Beispielrechnung:

  1. Die Grundlage bietet das durchschnittliche Einkommen eines angestellten Ernährungsberaters. In unserem Fall wären das die vorgeschlagenen 2.275 €.
  2. Darauf muss ein Selbständiger den Arbeitgeberanteil zur Kranken– und Pflegeversicherung draufrechnen. Dieser beläuft sich in hier auf 19,325 % bzw. 439 %.
  3. Ebenso muss man auch bedenken, dass nicht 365 Tage im Jahr gearbeitet wird. Somit müssen Wochenenden, Feiertage, Urlaub und Krankheit in dieser Rechnung berücksichtigt werden. Wir gehen in diesem Beispiel davon aus, dass somit etwa 18 Arbeitstage pro Monat übrigbleiben:
    365 Kalendertage - 104 Tage Wochenende - 10 Feiertage (am Beispiel Baden-Württemberg, 2018) - 30 Tage Urlaub - 5 Tage Krankheit - 5 Tage Weiterbildung = 211 Arbeitstage pro Jahr = gerundete 18 Arbeitstage pro Monat
  4. Dann muss ein Selbständiger die monatlichen Fixkosten in seinen Lohn mit einberechnen. Das sind persönlichen Kosten zum Beispiel für Miete, Heizung, Strom, Telefon- und Internetkosten, Versicherungen, Büroausstattung und -material, Kosten für die Fortbildungen usw. Nehmen wir für diese Beispielrechnung 1.500 € an. Nun kommen wir auf eine Zwischensumme von 4.214 €.
    2.275 + 439 + 1.500 = 4.214 €
  5. Zudem muss auch bedacht werden, dass nicht jede Arbeitsstunde auch exakt einer Stunde entspricht, in der Kunden beraten werden. Ein größerer Anteil der Arbeitszeit fällt auf den Vertrieb, die Kundengewinnung sowie auf die Verwaltung. Dieser Anteil variiert und ist sicherlich zu Beginn einer Selbständigkeit höher. Im Durchschnitt gehen wir hier von zwei Dritteln Arbeit mit Kunden zu einem Drittel Arbeit für die Verwaltung aus. Die Arbeitstage pro Monat verändern sich dann von etwa 18 Tagen pro Monat auf 12 aktiven Arbeitstage mit Kunden.
  6. Zu guter Letzt sollte ein wichtiger Aspekt in dieser Beispiel-Berechnung nicht vergessen werden: der Gewinn. Nur durch Gewinn können finanzielle Rücklagen aufgebaut werden. Diese sind immens wichtig, damit in Zeiten der Auftragsflaute nicht gleich Probleme mit der Liquidität entstehen. Man sollte einen Gewinn von 15 % in die Berechnung einbeziehen.

Unsere endgültige Berechnung lautet dann also:

4.214 € geteilt durch 12 Arbeitstage pro Monat ergibt einen Tagessatz von 351,17 €. Dieser soll nun noch die 15 % Gewinn enthalten. Diese 15 % an Gewinn müssen wir von den Einnahmen bzw. vom Umsatz berechnen, nicht von den Kosten. Der Tagessatz muss nun also durch 0,85 dividiert werden, damit die Rechnung stimmt und der Gewinn enthalten ist:

4.214 : 12 Arbeitstage : 0,85 = 413,14 € Tagessatz

4.214 : 12 Arbeitstage : 8 Stunden : 0,85 = 51,64 € Stundensatz

Unsere hier durchgeführte Berechnung beruht auf der Annahme, dass ein Ernährungsberater 2.275 € verdient. Geht man jedoch vom durchschnittlichen Bruttogehalt im Dienstleistungsbereich Gesundheits- und Sozialwesen aus, so müssten laut Bundesamt 3.794 Euro für eine Vollzeitbeschäftigung angesetzt werden. Der Stundensatz würde sich somit nur durch diese kleine Änderung auf insgesamt 73 € erhöhen. Würde man nun zusätzlich anstatt der hier angenommenen monatlichen Fixkosten von 1.500 € einen höheren Wert von 2.000 € annehmen, so käme man schnell auf einen Stundensatz von insgesamt 80 €.

Was heißt das nun für dich?

Anhand dieser Beispielrechnung zum Stundensatz siehst du, dass die Frage nur individuell zu beantworten ist. Du solltest auf alle Fälle eigene Rechnung aufstellen mit deinen persönlichen Angaben, bevor du als selbständiger Ernährungsberater direkt durchstartest. Wenn du am Ende des Monats deine Rechnungen trotz vieler Kunden und somit auch großer Arbeitslast nicht bezahlen kannst, wird deine Motivation schnell sinken. Dementsprechend könnte auch dein Unternehmen scheitern. Wenn du aber gute Arbeit lieferst, weil du motiviert und engagiert bist, werden es deine Kunden dir danken und dein Geschäft wird gut laufen. Verkaufe dich nicht unter Wert!

Als angestellter Ernährungsberater solltest du eine ähnliche Rechnung aufstellen und nach einer Stelle suchen, die deine Kosten deckt. Auch als Angestellter, der Vollzeit arbeitet, solltest du immer wissen, was deine Einnahmen und Ausgaben sind.

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